Ein Geschäftsführer, insbesondere ein geschäftsführender Gesellschafter (GGF) einer Kapitalgesellschaft befindet sich quasi in einem rechtlichen und sozailversicherungsrechtlichen "Niemandsland" und nimmt eine besondere Stellung ein. Der GGF vertritt die Gesellschaft nach außen und ist sozialversicherungsrechtlich meist als Selbständiger einzustufen. Damit gelten für den GGF eine ganze Reihe arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Gesetze und Regelungen nicht - sie müssen im Dienstvertrag gesondert geregelt werden. Oft werden hier Fehler begangen, die den GGF in letzter Konsquenz finanziell im Regen stehen lassen oder bei der nächsten Tiefenprüfung durch Ihr Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gestrichen werden.
Dabei geht es unter anderem um die persönliche Haftung des GGF gegenüber der Gesellschaft, den Aufbau seiner persönlichen Versorgung und das Ausschöpfen der Möglichkeiten die sich aus der rechtlichen Stellung ergeben.
Wir haben hier spezielle Verfahren für sie entwickelt, zum Beispiel
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